Die Firma Alfred Willich Produktions GmbH, Alfred Willich GmbH, Willich Feed Systems GmbH und alle verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Willich“) bekennen sich zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung und achtet bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sowie der gesamten Lieferkette auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit.
Diese Erwartung hat das Unternehmen Willich auch an die Unternehmen mit denen wir zusammenarbeiten. Von unseren Lieferanten erwarten wir, sich mit den in diesem Verhaltenskodex genannten Grundsätzen vertraut zu machen, sie anzuerkennen, umzusetzen und die Anforderungen in ihrer Lieferkette weiterzugeben sowie sich über Änderungen im Kodex unaufgefordert selbst zu unterrichten.
Dieser Verhaltenskodex basiert auf den Grundprinzipien des BSCI-Verhaltenskodex und beinhaltet die folgenden 11 Grundsätze:
1. Das Recht der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Das Recht der Arbeitnehmer Gewerkschaften oder andere Formen von Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen wird geachtet.
2. Angemessene Vergütung
Das Recht der Arbeitnehmer auf angemessene Vergütung wird geachtet.
3. Arbeitsschutz
Das Unternehmen gewährleistet ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, indem es Risiken bewertet und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Risiken zu beseitigen oder zu mindern.
4. Besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmer
Das Unternehmen gewährt allen Arbeitnehmern, die noch nicht erwachsen sind, besonderen Schutz.
5. Keine Zwangsarbeit
Das Unternehmen ist in keiner Form an der Knechtschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit beteiligt.
6. Ethisches Wirtschaften
Das Unternehmen duldet keine Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung.
7. Keine Diskriminierung
Das Unternehmen bietet Chancengleichheit und diskriminiert keine Arbeitnehmer.
8. Zumutbare Arbeitszeiten
Das Unternehmen hält sich an das Gesetz hinsichtlich der Arbeitszeiten.
9. Keine Kinderarbeit
Das Unternehmen stellt keine Mitarbeiter unter gesetzlichem Mindestalter ein.
10. Keine prekäre Beschäftigung
Das Unternehmen stellt Arbeitnehmer auf Grundlage dokumentierter Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ein.
11. Umweltschutz
Das Unternehmen ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden.
Die Kenntnisnahme und Einhaltung des vorliegenden Verhaltenscodex ist Bestandteil von neuen und bestehenden Lieferantenbeziehungen.